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Rechtsprechung
   VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14.DA   

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https://dejure.org/2016,29076
VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14.DA (https://dejure.org/2016,29076)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13.09.2016 - 5 K 404/14.DA (https://dejure.org/2016,29076)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 13. September 2016 - 5 K 404/14.DA (https://dejure.org/2016,29076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Private Zuzahlungen der Eltern an eine Tagesmutter für die Betreuung ihres Kindes müssen vom Jugendhilfeträger erstattet werden

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuung: Wer zahlt private Zuzahlungen für eine Tagesmutter?

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Private Zuzahlungen zur Tagesmutter sind vom Jugendhilfeträger zu erstatten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jugendhilfeträger muss private Zuzahlungen von Eltern an Tagesmutter für Kinderbetreuung erstatten - Eltern können Jugendhilfeträger zur Zuweisung eines zuzahlungsfreien Tagespflegeplatzes auffordern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 12.09.2013 - 5 C 35.12

    Analogie; Analogieschluss; Anspruch auf Kindergartenplatz; Anspruch auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Namentlich ist die Vorschrift in den Fällen der nicht erbrachten Betreuung nach § 24 SGB VIII entsprechend anwendbar (BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35.12 - juris, Rn. 26).

    Soweit § 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII a. F. eine Erwerbstätigkeit als zusätzliches Bedarfskriterium für eine Förderung vorsah, war auch diese Voraussetzung für die Gewährung eines Betreuungsplatzes erfüllt (vgl. zur zuvor bestehenden Rechtslage BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35/12 - juris, Rn. 17 ff.).

    Dafür ist erforderlich, dass ein Antrag derart rechtzeitig gestellt wird, dass eine pflichtgemäße Prüfung - insbesondere der Leistungsvoraussetzungen -durch den Jugendhilfeträger möglich ist (BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35/12 - juris, Rn. 19, 39 f.; OVG NRW, U. v. 30.11.2015 - 12 A 1542/15 - juris, Rn. 3).

    Im Wortlaut des § 36 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII findet sich kein Hinweis auf das Erfordernis des Eilrechtsschutzes (offengelassen von BVerwG, U. v. 12.09.2013 -5 C 35/12 - juris, Rn. 52).

    Eine Verpflichtung, ein offensichtlich aussichtsloses Rechtsmittel einzulegen, ist der Rechtsordnung fremd (ebenso BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35/12 - juris, Rn. 52; OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 34).

  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Insoweit ist ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer Einschätzungsspielraum anzuerkennen (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 39; OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 35; VG Stuttgart, U. v. 28.11.2014 - 7 K 3274/14 - juris, Rn. 93).

    Gegebenenfalls ist eine Deckelung auf das Erforderliche vorzunehmen (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 38 m. w. N.; OVG NRW, U. v. 20.04.2016 - 12 A 1262/14 - juris, Rn. 106).

    Dies hat zur Folge, dass der Sekundäranspruch im Fall der mangelnden Kostenfreiheit des Primäranspruchs der Sache nach lediglich auf den Ersatz der Mehrkosten der Selbstbeschaffung gerichtet ist (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 42).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2014 - 7 A 10276/14

    Anspruch auf einen Kindergartenplatz; Person des Anspruchsinhabers;

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Insoweit ist ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer Einschätzungsspielraum anzuerkennen (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 39; OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 35; VG Stuttgart, U. v. 28.11.2014 - 7 K 3274/14 - juris, Rn. 93).

    Vorliegend ist eine Dringlichkeit anzunehmen, da die Eltern des zu betreuenden Kindes aufgrund ihrer Berufstätigkeit die Betreuung nicht selbst übernehmen konnten und eine anderweitige Betreuung des Kindes nicht sichergestellt war (OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 33).

    Eine Verpflichtung, ein offensichtlich aussichtsloses Rechtsmittel einzulegen, ist der Rechtsordnung fremd (ebenso BVerwG, U. v. 12.09.2013 - 5 C 35/12 - juris, Rn. 52; OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2016 - 12 A 1262/14

    Zurverfügungstellung einer wohnortnahen städtischen Kindertageseinrichtung als

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Bei der Schaffung einer bedarfsgerechten Vergütung der Kindertagespflege sind private Zuzahlungen der Eltern grundsätzlich nicht vorgesehen (OVG NRW, U. v. 20.04.2016 - 12 A 1262/14 - juris, Rn. 92 f. m. w. N.; U. v. 22.08.2014 - 12 A 591/14 -juris, Rn. 82, 86 f.; B. v. 31.01.2014 -12 B 1468/13 - juris, Rn. 11; B. v. 05.02 - 12 B 17/14 - juris, Rn. 4, und B. v. 17.03.2014 - 12 B 70/14 - juris, Rn. 13 f.; VG Bremen, U. v. 10.07.2014 - 3 K 1064/13 - juris, Rn. 36; auch in der Literatur finden sich vermehrt Belege für diese Auffassung DIJUF-Gutachten v. 12.03.2013, JAmt 2013, 388, 389; ähnlich auch Schübel-Pfister, NJW 2014, 1216, 1217).

    Die Deckung dieses Bedarfs duldete auch keinen zeitlichen Aufschub, weil eine unterbliebene frühkindliche Förderung nicht zu späterer Zeit gleichwertig nachgeholt werden kann (OVG NRW, U. v. 20.04.2016 - 12 A 1262/14 -juris, Rn. 105).

    Gegebenenfalls ist eine Deckelung auf das Erforderliche vorzunehmen (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 38 m. w. N.; OVG NRW, U. v. 20.04.2016 - 12 A 1262/14 - juris, Rn. 106).

  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 7 K 3274/14

    Nichterfüllung des Anspruch von Kindern unter drei Jahren auf frühkindliche

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Dem subjektivöffentlichen Recht des Kindes korrespondiert eine unbedingte Gewährleistungspflicht des örtlich zuständigen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (VG Stuttgart, U. v. 28.11.2013 - 7 K 3274/14 - juris, Rn. 65).

    Insoweit ist ein nur begrenzt gerichtlich überprüfbarer Einschätzungsspielraum anzuerkennen (VGH München, U. v. 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191 - juris, Rn. 39; OVG RP, U. v. 28.05.2014 - 7 A 10276/14 - juris, Rn. 35; VG Stuttgart, U. v. 28.11.2014 - 7 K 3274/14 - juris, Rn. 93).

    Der Beklagte ist aufgrund seiner Gesamtverantwortung für die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben sowie seiner Planungsverantwortung nach § 80 Abs. 1 Nr. 2 und 3 SGB VIII nicht nur institutionell, sondern auch im individuellen Einzelfall für die Hilfegestaltung zuständig (vgl. nur VG Stuttgart, U. v. 28.11.2014 - 7 K 3274/14 - juris, Rn. 63 m. w. N.).

  • VG Würzburg, 02.07.2015 - W 3 K 14.648

    Erstattung von Sachaufwandskosten und Anerkennung von Förderungsleistungen

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Die Kostenbeteiligung der Eltern richtet sich nach der gesetzlichen Konstruktion allein nach § 90 SGB VIII (OVG NRW, U. v. 22.08.2014 - 12 A 591/14 - juris, Rn. 69 ff. m. w. N.; VG Würzburg, U. v. 02.07.2015 - W 3 K 14.648 - juris, Rn. 101 m. w. N.; VG Bremen, U. v. 10.07.2014 - 3 K 1064/13 - juris, Rn. 32).

    Deshalb ist es notwendig, mehr Betreuungsplätze in guter Qualität zur Verfügung zu stellen, um die Rahmenbedingen für eine verbesserte Vereinbarkeit von Familie und Erwerbsleben zu verbessern (BT-Drs. 16/10173. S. 1; zust.VG Würzburg, U. v. 02.07.2015 - W 3 K 14.648 -juris, Rn. 101).

  • BSG, 28.02.1990 - 2 RU 41/89

    Beginn der Verzinsung iS. von § 44 Abs. 2 Halbs. 1 SGB I

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Die Gesamtregelung des § 16 SGB I beruht auf dem Gedanken, dass der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltung scheitern darf (so BSG, U. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris, Rn 20 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf eines Sozialgesetzbuches - Allgemeiner Teil -, BT-Drs 7/868 S 25).

    Dies folgt aus dem Prinzip der Einheit der staatlichen Sozialverwaltung und der Überlegung, den Bürger vor der Schwierigkeit, sich im Zuständigkeitskatalog der einzelnen Sozialversicherungsträger zurechtzufinden, zu entlasten (BSG, U. v. 28.02.1990 - 2 RU 41/89 - juris, Rn 20).

  • VG Gelsenkirchen, 12.02.2014 - 10 K 1643/12

    Folgenbeseitigungsanspruch; Träger der öffentlichen Jugendhilfe; Leistungsklage;

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Die Vorbefassung wird insbesondere durch eine rechtzeitige Antragstellung durch die Personensorgeberechtigten erreicht (vgl. etwa VG Gelsenkirchen, U. v. 12.02.2014 - 10 K 1643/12 -juris, Rn. 30).

    Leistungsverpflichtungen, die durch das SGB VIII begründet werden, richten sich an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, vgl. § 3 Abs. 2 SGB VIII. Der Erfüllungsanspruch besteht danach nicht im Hinblick auf eine bestimmte Einrichtung und wird als solcher nicht gegenüber einem Einrichtungsträger unmittelbar geltend gemacht (VG Gelsenkirchen, U. v. 12.02.2014 - 10 K 1643/12 - juris, Rn. 33, zit. nach juris; OVG RP, U. v. 25.10.2012 - 7 A 10671/12 - juris, Rn. 35).

  • VG Braunschweig, 22.12.2011 - 3 A 85/11
    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Eine Dringlichkeit i. S. d. § 36 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII liegt dann vor, wenn zum Zeitpunkt der Selbstbeschaffung die Gewährung der Hilfe nach Art und Dringlichkeit des Hilfebedarfs unaufschiebbar ist und die Leistung sofort und ohne nennenswerten zeitlichen Aufschub erbracht werden muss (VG Braunschweig, U. v. 22.12.2011 - 3 A 85/11 - juris, Rn. 34).

    Bei komplexen Entscheidungen, etwa bei einer Bewertung von Erziehungsbedingungen, kann auch ein längerer Zeitraum angemessen sein (VG Braunschweig, U. v. 22.12.2011 - 3 A 85/11 -juris, Rn. 35).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2014 - 12 A 591/14

    Anforderungen an die Förderung in Kindertagespflege bei einer

    Auszug aus VG Darmstadt, 13.09.2016 - 5 K 404/14
    Bei der Schaffung einer bedarfsgerechten Vergütung der Kindertagespflege sind private Zuzahlungen der Eltern grundsätzlich nicht vorgesehen (OVG NRW, U. v. 20.04.2016 - 12 A 1262/14 - juris, Rn. 92 f. m. w. N.; U. v. 22.08.2014 - 12 A 591/14 -juris, Rn. 82, 86 f.; B. v. 31.01.2014 -12 B 1468/13 - juris, Rn. 11; B. v. 05.02 - 12 B 17/14 - juris, Rn. 4, und B. v. 17.03.2014 - 12 B 70/14 - juris, Rn. 13 f.; VG Bremen, U. v. 10.07.2014 - 3 K 1064/13 - juris, Rn. 36; auch in der Literatur finden sich vermehrt Belege für diese Auffassung DIJUF-Gutachten v. 12.03.2013, JAmt 2013, 388, 389; ähnlich auch Schübel-Pfister, NJW 2014, 1216, 1217).

    Die Kostenbeteiligung der Eltern richtet sich nach der gesetzlichen Konstruktion allein nach § 90 SGB VIII (OVG NRW, U. v. 22.08.2014 - 12 A 591/14 - juris, Rn. 69 ff. m. w. N.; VG Würzburg, U. v. 02.07.2015 - W 3 K 14.648 - juris, Rn. 101 m. w. N.; VG Bremen, U. v. 10.07.2014 - 3 K 1064/13 - juris, Rn. 32).

  • VG Bremen, 10.07.2014 - 3 K 1064/13
  • VG Darmstadt, 09.11.2015 - 5 K 884/14

    In Hessen besteht für Kinder vom ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.10.2012 - 7 A 10671/12

    Stadt Mainz muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2012 - 4 KN 319/09

    Differenzierung zwischen den einzelnen Bestandteilen der laufenden Geldleistung

  • Drs-Bund, 27.06.1973 - BT-Drs 7/868
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2016 - 3 LA 81/14

    Jugendhilfeleistungen für selbstbeschaffte Hilfe; Notwendigkeit inklusiver

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2015 - 12 A 1542/15

    Übernahme der Kosten einer Beschulung auf Grundlage des Jugendhilferechts;

  • Drs-Bund, 28.08.2008 - BT-Drs 16/10173
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2013 - 12 B 793/13

    Im Rahmen der U3-Betreuung können Eltern auf die Inanspruchnahme einer

  • VGH Hessen, 04.02.2014 - 10 B 1973/13

    Betreuungsplatz für Kind unter drei Jahren

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2013 - 12 S 2175/13

    Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren - Betreuung durch Tagespflegeperson

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2014 - 12 B 70/14

    Erstattung der Aufwendungen für einen selbstbeschafften Betreuungsplatz in einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 12 B 1468/13

    Vorläufige Bereitstellung eines ganztägigen Betreuungsplatzes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.2014 - 12 B 17/14

    Anspruch der Eltern auf einen ganztägigen Betreuungsplatz für das Kind in einer

  • BVerwG, 21.10.2004 - 7 B 98.04

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs bei Entscheidung des

  • VG Darmstadt, 17.01.2014 - 5 L 1005/13

    Jugendhilfe- Keine Kostenfreiheit einer U-3 Betreuung; Jugendhilfe- Keine

  • VGH Hessen, 19.06.2018 - 10 A 2590/16

    Anspruch auf Übernahme eines zwischen den Eltern und der Tagespflegeperson

    Mit Urteil vom 13. September 2016 (- 5 K 404/14.DA -, juris) hat das Verwaltungsgericht Darmstadt den Beklagten - unter Abweisung der Klage im Übrigen - verurteilt, dem Kläger 2.201,60 EUR als Aufwendungsersatz für die Mehrkosten der Kinderbetreuung im Zeitraum von Juli 2013 bis Oktober 2014 zu zahlen und insoweit den Bescheid des Beklagten vom 21. Oktober 2013 in Gestalt des Widerspruchbescheids vom 22. Februar 2014 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 13. September 2016 - 5 K 404/14.DA - aufzuheben und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

  • VG Mainz, 18.06.2020 - 1 K 381/19

    Umfang des Sekundäranspruchs auf Übernahme von Aufwendungen für einen

    Neben der Aufhebung des angegriffenen Verwaltungsaktes, die im Wege einer Anfechtungsklage erreicht werden kann, ist das Begehren des Klägers noch auf ein tatsächliches Handeln in Gestalt einer Zahlung gerichtet, dessen Durchsetzung im Wege einer allgemeinen Leistungsklage statthaft ist (so in einer vergleichbaren Konstellation: VG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2016 - 5 K 404/14.DA -, juris Rn. 70).

    Steht der Primäranspruch jedoch dem Kind selbst zu, so stehen auch mögliche Sekundäransprüche auf Erstattung der Mehrkosten einer selbst beschafften Hilfe auf der Grundlage von § 36a Abs. 3 Satz 1 SGB VIII analog, auf die das Klagebegehren gestützt ist, dem Kind zu (vgl. OVG RP, Urteil vom 28. Mai 2014, a.a.O.; siehe auch VG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2016 - 5 K 404/14.DA -, juris Rn. 72).

  • VG Münster, 22.02.2022 - 6 K 2417/19
    vgl. zur prozessualen Konstellation VG Mainz, Urteil vom 18. Juni 2020 - 1 K 381/19.MZ -, juris; VG Darmstadt, Urteil vom 13. September 2016 - 5 K 404/14.DA -, juris.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 404/14 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63696
FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2019,63696)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2019 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2019,63696)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2019 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2019,63696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer | Steuersatz für Umsätze einer in einem Einkaufszentrum mit gemeinschaftlichen Verzehrvorrichtungen befindlichen..

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ermäßigt zu besteuernde Speisenlieferung bei Fast-Food Restaurant im Einkaufszentrum ...

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Umsätze einer in einem Einkaufszentrum mit gemeinschaftlichen Verzehrvorrichtungen befindlichen Fast-Food-Filiale unterliegen dem allgemeinen Umsatzsteuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Abgabe zubereiteter Speisen - Anspruch auf Mitbenutzung des gemeinsamen Sitz- und Verzehrbereichs eines Einkaufszentrums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 03.08.2017 - V R 15/17

    Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 404/14
    Im Rahmen dieser Gesamtbetrachtung ist die qualitative und nicht nur die quantitative Bedeutung der Dienstleistungselemente im Vergleich zu den Elementen einer Lieferung zu bestimmen (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH 2017, 1572, Rz 15, m.w.N.).

    Etwas anderes gilt aber, wenn dem Leistenden durch den Dritten der Art nach ein Mitbenutzungsrecht an dessen Verzehrvorrichtungen zugestanden hat (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17, a.a.O., Rz 16, 17 und 21).

    Soweit es danach für die Annahme einer Dienstleistung (sonstigen Leistung) auf ausreichende unterstützende Dienstleistungen ankommt, die zu einem überwiegenden Dienstleistungsanteil führen, entspricht dies der qualitativen Betrachtungsweise der bisherigen Rechtsprechung (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 15/17, a.a.O., Rz 18).

    Ein uneingeschränkter Anspruch darauf, andere von der Nutzung auszuschließen, ist im hiesigen Zusammenhang nicht erforderlich - war es auch nicht in dem dem BFH-Urteil vom 3.8.2017 (V R 15/17, a.a.O.) zugrundeliegenden Sachverhalt.

  • BFH, 30.06.2011 - V R 18/10

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Verzehrvorrichtungen als

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 404/14
    Nicht begünstigt sind sonstige Leistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30.6.2011 V R 18/10, Bundessteuerblatt II 2013, 246).
  • BFH, 03.08.2017 - V R 61/16

    Steuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.09.2019 - 5 K 404/14
    Es sind nur die Verzehrvorrichtungen zu berücksichtigen, die vom Leistenden ausschließlich dazu bestimmt werden, den Verzehr von Lebensmitteln möglicherweise zu erleichtern (BFH-Urteil vom 3.8.2017 V R 61/16, BFH/NV 2018, 63).
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

    d) Auf die Frage, wie Umsätze in einer sog. "Gastronomie-Mall" mit gemeinschaftlich genutztem Mobiliar eines Dritten zu beurteilen sind (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2021 - V R 42/20, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, Deutsches Steuerrecht 2021, 2785; vorgehend Urteil des FG Düsseldorf vom 02.09.2019 - 5 K 404/14 U, EFG 2021, 1062), kommt es daher im Streitfall nicht an.
  • BFH, 26.08.2021 - V R 42/20

    Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 04.09.2019 - 5 K 404/14 U aufgehoben.
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,34386
FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2023,34386)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.06.2023 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2023,34386)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Juni 2023 - 5 K 404/14 U (https://dejure.org/2023,34386)
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Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für die Abgabe zubereiteter Speisen in Einwegverpackungen

Verfahrensgang

 
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  • BFH, 26.08.2021 - V R 42/20

    Abgrenzung Lieferung und sonstige Leistung bei der Abgabe von Speisen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Mit Urteil vom 26.08.2021 V R 42/20 (Bundessteuerblatt -BStBl- II 2022, 219) hob der BFH das Urteil des FG Düsseldorf vom 04.09.2019 auf und verwies die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG Düsseldorf zurück.

    Der BFH habe in seinem Urteil vom 26.08.2021 V R 42/20 klargestellt, dass das Fehlen von Belegen und Nachweisen zur Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit nicht zu Lasten der Klägerin gehen dürfe und der Klage in diesem Fall stattzugeben sei.

    Nach der rechtlichen Beurteilung des BFH in dem Urteil vom 26.08.2021 V R 42/20 (BStBl II 2022, 219), an die der erkennende Senat nach § 126 Abs. 5 FGO gebunden ist, sind eine Lieferung und eine sonstige Leistung wie folgt abzugrenzen:.

    Diese rechtliche Wertung steht im Widerspruch zur rechtlichen Beurteilung des BFH vom 26.08.2021 V R 42/20, an welche der Senat nach § 126 Abs. 5 FGO bei seiner Entscheidung gebunden ist.

    Da diese nicht Gegenstand einer steuerbaren Leistung ist, kann die Einräumung der Nutzungsmöglichkeit jedenfalls dann im Verhältnis der Klägerin zu ihren Kunden zu berücksichtigen sein, wenn die Klägerin an der Erlangung dieser Nutzungsmöglichkeit für ihre Kunden mitwirkt (vgl. BFH-Urteil vom 26.08.2021 V R 42/20, BStBl II 2022, 219).

    Soweit der BFH in seinem Urteil vom 26.08.2021 V R 42/20 auch darauf abgestellt hat, dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung für das Vorliegen ausreichender unterstützender Dienstleistungen der Klägerin indiziell auch deren Zahlungen (im Innenverhältnis zum Betreiber des Einkaufszentrums) für die Nutzung des Food-Courts, bezogen auf eine Spülküche und das Betriebspersonal für den Food-Court, zu berücksichtigen sein können, greift dieses Indiz hier ein.

  • EuGH, 22.04.2021 - C-703/19

    Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Für die Annahme materieller und personeller Mittel, die dem Kunden vom Steuerpflichtigen (hier der Klägerin) angeboten würden (EuGH-Urteil Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach vom 22.04.2021 C-703/19, EU:C:2021:314), reiche dies aus.

    Entscheidet sich der Endkunde dafür, die materiellen und personellen Mittel, die ihm vom Steuerpflichtigen neben dem Verzehr der bereitgestellten Speisen angeboten werden, nicht in Anspruch zu nehmen, so ist davon auszugehen, dass keine unterstützende Dienstleistung mit der Abgabe dieser Speisen einhergeht (EuGH-Urteil Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach vom 22.04.2021 C-703/19, EU:C:2021:314).

    Für die Annahme materieller und personeller Mittel, die dem Kunden vom Steuerpflichtigen (hier der Klägerin) angeboten werden (EuGH-Urteil Dyrektor Izby Administracji Skarbowej w Katowicach vom 22.04.2021 C-703/19, EU:C:2021:314), reicht dies aus.

  • EuGH, 09.09.2021 - C-406/20

    Phantasialand - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Hilfsweise werde angeregt, mittels Sachverständigengutachten die Sichtweise eines Durchschnittsverbrauchers feststellen zu lassen (vgl. EuGH-Urteil Phantasialand vom 09.09.2021 C-406/20).

    Nach dem EuGH-Urteil Phantasialand vom 09.09.2021 C-406/20 (EU:C:2021:720) ist ein Gericht im Allgemeinen in der Lage, die Sicht des Durchschnittsverbrauchers aufgrund eigener Sachkunde festzustellen.

  • BFH, 03.08.2017 - V R 61/16

    Steuersatz für Leistungen einer Krankenhauscafeteria

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Daher bestehe eine Sachverhaltsähnlichkeit zu dem BFH-Urteil vom 03.08.2017 V R 61/16 (betreffend einen Warte- und Verweilbereich im Eingangsbereich eines Krankenhauses).

    Im Gegensatz zum Foyer eines Kinos (BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 3/07, BStBl II 2013, 241) oder zum Eingangsbereich eines Krankenhauses ohne Abtrennung durch Trennwände (BFH-Urteil vom 03.08.2017 V R 61/16, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2018, 63) dient der Food-Court primär dem Speisenverzehr.

  • BFH, 30.06.2011 - V R 3/07

    Verkauf von Popcorn und Nachos in Kinos als Lieferung - Bedeutung von

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Im Gegensatz zum Foyer eines Kinos (BFH-Urteil vom 30.06.2011 V R 3/07, BStBl II 2013, 241) oder zum Eingangsbereich eines Krankenhauses ohne Abtrennung durch Trennwände (BFH-Urteil vom 03.08.2017 V R 61/16, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2018, 63) dient der Food-Court primär dem Speisenverzehr.
  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Sie stütze sich insoweit insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) Bog u.a. vom 10.03.2011 C-497/09 u.a. Umsätze, für die der verminderte Steuersatz grundsätzlich nicht infrage komme (z.B. Getränke), würden weiterhin dem Regelsteuersatz unterworfen.
  • BFH, 15.09.2021 - XI R 12/21

    Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Hier liege auch der fundamentale Unterschied des streitanhängigen Sachverhalts zum Sachverhalt des vom Beklagten angeführten BFH-Beschlusses vom 15.09.2021 XI R 12/21 zur Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarktes sowie zu dem Sachverhalt des BFH-Beschlusses vom 20.10.2021 XI R 2/21 zur Besteuerung von Umsätzen einer Betriebskantine.
  • BFH, 20.10.2021 - XI R 2/21

    Abgabe von Speisen in einer Betriebskantine als sonstige Leistung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 19.06.2023 - 5 K 404/14
    Hier liege auch der fundamentale Unterschied des streitanhängigen Sachverhalts zum Sachverhalt des vom Beklagten angeführten BFH-Beschlusses vom 15.09.2021 XI R 12/21 zur Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarktes sowie zu dem Sachverhalt des BFH-Beschlusses vom 20.10.2021 XI R 2/21 zur Besteuerung von Umsätzen einer Betriebskantine.
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